Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm bei seinem Bericht vor der Landessynode

Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm bei seinem Bericht vor der Landessynode

Bild: ELKB

Bischofsbericht vor der Landessynode

„…und hältst deine Hand über mir" (Ps 139,5)

Auf der Herbsttagung der Landessynode in Bamberg hat Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm seinen traditionellen Bericht abgegeben.

Darin ging der Landesbischof auf die Freiburger Studie zur Zukunft der Kirche ein, die bis zum Jahr 2060 einen Rückgang der Kirchenmitglieder um etwa 50 Prozent prognostiziert. „Manches an diesem Trend können wir nicht ändern. Vieles aber schon.“ Die ELKB habe sich, so der Landesbischof, lange zuvor Gedanken über dieses Thema gemacht. Der Zukunftsprozess „Profil und Konzentration“ (PUK) sei eine Folge davon gewesen. „Es war ein Aufbruchssignal, das gezeigt hat: Auch in Zeiten zurückgehender Mitgliederzahlen und Finanzen können wir mit Zuversicht in die Zukunft gehen, weil die Kraft, die uns trägt, nicht auf äußeren Möglichkeiten beruht, sondern auf einer inneren Klarheit und Stärke.“

Jeder Mensch lebe auf der Basis von Grundnarrativen: grundlegende Überzeugungen, die sein Leben leiteten, führte der Landesbischof weiter aus. „Ich bin davon überzeugt, dass es für eine moderne Gesellschaft geradezu aufklärerische Bedeutung hat, wenn Religionsgemeinschaften explizit Rechenschaft abgeben über ihre Grundlagen der Deutung des Lebens.“ Für Christinnen und Christen bedeute aus dem Glauben zu leben, „die Geschichten der Bibel in die eigene Lebensgeschichte einzuschreiben und sie auf dieser Basis zu deuten". Die Kirche müsse künftig noch viel deutlicher machen, „warum der Narrativ der biblischen Überlieferung eine hochaktuelle und tragfähige Grundlage für die Deutung des eigenen Lebens, aber auch für die Deutung des Lebens der Gesellschaft ist.“

Die Bedeutung der Lebensfeste (Kasualien)

Dies fächerte Heinrich Bedford-Strohm an grundlegenden Fragen des Lebens auf, die er den zentralen Lebensfesten der Kirche – Taufe, Trauung und Bestattung – zuordnete. Auf die zentrale Lebensfrage „Woher komme ich?“ reagiere die Taufe, in der dem Menschen zugesprochen werde, dass er nicht „ex nihilo“, sondern „ex amore“, aus Liebe, geschaffen sei. Auf die Frage, „wie soll ich leben?“, gebe die christliche Tradition mit dem Liebesgebot Antwort. Damit sei besonders die kirchliche Trauung verbunden. „Die Ehe ist für mich ein absolutes Zukunftsmodell, weil sich in ihr die Beziehungsorientierung unseres christlichen Verständnisses von Wirklichkeit in besonderer Weise verdichtet.“ Er wünsche sich die Sprache der Liebe aber auch in Politik und Gesellschaft, so der Landesbischof. „Das Liebesgebot ernstnehmen, heißt für uns als Kirchen heute, der Raum greifenden Digitalisierung der Menschenfeindlichkeit eine Digitalisierung der Menschenfreundlichkeit entgegenzusetzen.“

Kasualien hätten aber nicht nur im privaten Bereich Bedeutung, präzisierte der Landesbischof. Öffentliche Gedenkstunden und Trauerfeiern fänden weit jenseits der Grenzen der Kirche große Beachtung. „Gerade in jüngster Zeit ist aber auch sehr sichtbar geworden, dass diese öffentlichen Formen kollektiver Lebensdeutung sich nicht trennen lassen von konkretem Engagement in der Zivilgesellschaft in den großen Orientierungsfragen der Zukunft.“ Als positive Beispiele nannte Heinrich Bedford-Strohm den Einsatz gegen Rechtsradikalismus durch das Bündnis für Toleranz und den Umgang mit sexualisierter Gewalt in der Kirche.

Einsatz für zum Christentum konvertierte Geflüchtete

Ihn beschwere sehr der Umgang mit zum Christentum konvertierten Muslimen, die als Flüchtlinge nach Deutschland kämen, berichtete der Landesbischof. Häufig werde aus kirchlicherseits nicht nachvollziehbaren Gründen die Ernsthaftigkeit des Glaubenswechsels durch das BAMF oder die Verwaltungsgerichte bezweifelt und auf dieser Basis eine Ablehnung ausgesprochen. Kirchliche Stellungnahmen, die häufig als nicht aussagekräftig abgetan würden, müssten viel stärkere Berücksichtigung finden, so Bedford-Strohm, denn sie stammten von Menschen, die den Betreffenden zumeist über einen längeren Zeitraum begleitet hätten. Zusammen mit der Ernsthaftigkeit des Glaubenswechsels werde auch das Urteil der Pfarrer und Pfarrerinnen in Zweifel gezogen. „Das können wir nicht akzeptieren. Ob die Voraussetzungen für die Taufe vorliegen und damit auch die Ernsthaftigkeit des Taufbegehrens, kann aber nicht der Staat oder ein Gericht beurteilen. Das zu beurteilen, ist einzig Sache der Kirche!“ Mit Applaus signalisierten die Synodalen ihre Zustimmung.

27.11.2019
ELKB

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