Aufgaben des Landesbischofs

Heinrich Bedford-Strohm - So bin ich Bischof

Mit folgenden Worten lädt Landesbischof Bedford-Strohm die Menschen ein, einen Blick in seinen beruflichen Alltag zu werfen. Im Rahmen des Films „So bin ich Bischof“ portraitiert ELKB-Sprecher Johannes Minkus den Landesbischof, sein Team und seine Arbeit im Landeskirchenamt.

Ich möchte Ihnen heute einfach gerne mal erklären, was ich den Tag über so mache, wie die Dinge entstehen, die da draußen manchmal so sichtbar werden.

Landesbischof Bedford-Strohm

Welche Aufgaben hat der Landesbischof, die Landesbischöfin in der bayerischen Landeskirche?

Das regelt Art. 61 der Kirchenverfassung:

  1. Der Landesbischof bzw. die Landesbischöfin hat insbesondere folgende Aufgaben:
    1. Er bzw. sie achtet darauf, dass das Wort Gottes schrift- und bekenntnisgemäß verkündigt wird und die Sakramente recht verwaltet werden;
    2. er bzw. sie führt das Gespräch mit den Gemeinden, den Pfarrern und Pfarrerinnen und den anderen kirchlichen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen; er bzw. sie berät, tröstet und mahnt sie geschwisterlich;
    3. er bzw. sie fördert die Gemeinschaft und Zusammenarbeit unter den Gemeinden, Einrichtungen und Diensten;
    4. er bzw. sie bemüht sich, die Verbindung mit anderen Kirchen zu pflegen und zu vertiefen;
    5. er bzw. sie vertritt die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern in der Öffentlichkeit;
    6. er bzw. sie führt den Vorsitz im Landeskirchenrat;
    7. er bzw. sie tauscht mit den Oberkirchenräten bzw. Oberkirchenrätinnen in den Kirchenkreisen Erfahrungen aus und berät mit ihnen über gemeinsame Aufgaben;
    8. er bzw. sie fertigt die kirchlichen Gesetze und Verordnungen aus und verkündet sie;
    9. er bzw. sie vollzieht die Ernennung der Pfarrer und Pfarrerinnen und der Kirchenbeamten und Kirchenbeamtinnen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern;
    10. er bzw. sie führt die Dienstaufsicht über den Leiter bzw. die Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes.
  2. Der Landesbischof bzw. die Landesbischöfin hat das Recht zu ordinieren und zu visitieren.
  3. Er bzw. sie kann Pfarrer und Pfarrerinnen in ihr Amt einführen und Einweihungen vornehmen.
  4. Der Landesbischof bzw. die Landesbischöfin hat eine feste Predigtstätte.

19.04.2021